AGBs
I. Verkaufs- und Zahlungsbedingungen
1. Geltung
Nachstehende Bedingungen gelten ausschließlich - auch wenn den Bedingungen des Käufers nicht widersprochen wird - für alle Lieferungen, es sei denn, dass abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
2. Angebot und Abschluss
Alle Angebote sind unverbindlich hinsichtlich Preis- und Lieferungsmöglichkeit. Mündliche, telefonische und durch Vertreter getroffene Vereinbarungen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie durch den Verkäufer schriftlich bestätigt sind. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit von Abbildungen, Zeichnungen, Angaben von technischen Daten und elektrischen Werten.
3. Lieferfristen
Lieferfristen sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen den Verkäufer, die Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
4. Versand und Lieferung
Alle Lieferungen erfolgen ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns überlassen. Der Gefahrübergang auf den Vertragspartner erfolgt mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Geländes.
5. Zahlungsbedingungen
Die Preise sind unverbindlich und verstehen sich ab Lieferort in Euro. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten und wird gesondert berechnet. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt lediglich erfüllungshalber. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen unsere Mietzinsforderung bedürfen unserer Zustimmung. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und hierfür sofort Zahlung zu verlangen. Für diese Fälle gestattet uns der Kunde die Wegnahme der gelieferten Ware auch für den Fall, dass diese bereits durch Verbindung oder Verarbeitung wesentlicher Bestandteil seines Eigentums geworden ist.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen. Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Kunden gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Sachen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Waren mit einer Sache des Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zum Rechnungs– oder, mangels einer solchen, zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Der Kunde ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seine Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen. Alle Forderungen aus dem Verkauf oder der Verarbeitung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die vorbenannten an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
7. Gewährleistung und Schadensersatz
Unsere Gewährleistung erstreckt sich auf Mängel, die auf Material- und Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Für den Liefergegenstand übernehmen wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche - auch Folgeschäden - nachstehende Gewährleistungen. Alle diejenigen Teile werden unentgeltlich nach unserer Wahl entweder ausgebessert oder neu geliefert, die innerhalb von 6 Monaten, vom Tage des Verkaufs an den Endverbraucher ab gerechnet, infolge eines nachweisbar vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Werkstoffe oder mangelhafter Ausführung - unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Die Garantiezeit endet jedoch spätestens 12 Monate nach dem Tage unserer Lieferung. Teile, die ersetzt werden sollen, sind porto- und frachtfrei an uns einzusenden. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn
- er nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt, bei uns schriftlich spezifiziert geltend gemacht wird,
- der Käufer die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt,
- der Liefergegenstand von Dritten oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist, und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht,
- der Käufer unsere Vorschriften über die Behandlung des Liefergegenstandes nicht befolgt,
- Verschleiß oder Beschädigung auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist,
- der Käufer uns nicht die angemessene Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen gewährt,
- er auf leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruht.
Eine über vorstehende Gewähr hinausgehende Haftung wird - auch für Folgeschäden - nicht übernommen. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn wir zu Behebung des Mangels nicht in der Lage sind. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke haften wir in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, jedoch nur bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Gewährleistungsfrist.
8. Rücksendungen
Vor jeder Rücksendung ist es unbedingt erforderlich, mit uns Kontakt aufzunehmen, um eine Rücksendenummer zugeteilt zu bekommen. Waren können nur in der Original-Versandverpackung unter Berücksichtigung der Wiedereinlagerungsgebühr entgegengenommen werden. Alle Rücksendungen, auch die von Reparaturen, haben frei Haus zu erfolgen, unfrei verschickte Ware wird automatisch zu Ihren Lasten an Sie zurückgesandt. Jeder Rücksendung ist ein Lieferschein beizufügen.
II. Mietbedingungen
1. Allgemeines
Der Mieter erkennt mit der Erteilung von Mietaufträgen und somit bei Anmietung von Geräten ausdrücklich die nachstehend aufgeführten Mietbedingungen an. Diese Mietbedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit dieser nichts Abweichendes enthält. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Mietzeit
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt der Geräte in einwandfreiem Zustand. Die Mietzeit wird berechnet von dem Zeitpunkt an, für den die Geräte verbindlich bestellt sind, spätestens jedoch ab Versendung oder Auslieferung von unserem Lager, bis zur Wiederanlieferung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Transportzeit gilt als Mietzeit. Soweit Geräte vor 12.00 Uhr mittags abgeholt oder geliefert werden, ist der volle Tagessatz zu zahlen. Bei Rücklieferung nach 10.00 Uhr wird der volle Tagessatz berechnet. Für die Verzögerung von Auslieferungsterminen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, kann keine Haftung übernommen werden. Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, muss die Rücktrittserklärung spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Miettermin beim Vermieter eingegangen sein. Erfolgt der Rücktritt später, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter jeden in Anspruch genommenen Miettag voll, und für restlich offen stehende Miettage ohne Nachweis eines Schadens 50 % des vereinbarten Mietpreises zu bezahlen, es sei denn, der Vermieter befindet sich im Lieferverzug.
3. Mietgebühr
Die Mietgebühr für die Überlassung der Geräte samt Zubehör bestimmen sich nach unserer bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste, es sei denn, dass schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Alle Preis sowie Pauschalpreise verstehen sich als Tagespreise zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes. Für Gerätesätze, die nach der Preisliste mit Zubehör nach Vereinbarung zu Pauschalbeträgen berechnet werden, ist der volle Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters nicht mitgeliefert werden.
4. Gebrauch und Unterhaltung des Mietgegenstandes
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, insbesondere die überlassenen Gebrauchsanweisungen und Wartungs- und Pflegeempfehlungen sorgfältig zu beachten. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, insbesondere hat der Mieter während der Mietzeit ausfallende Lampen auf eigene Kosten zu ersetzen. Fluid, Bandmaterial, Pyrotechnik usw. werden vom Mieter gekauft. Der Rechnungsbetrag dafür ist sofort fällig. Wird unbenutztes Material am Ende der Mietzeit originalverpackt zurückgegeben, erteilt der Vermieter eine anteilige Gutschrift.
5. Verfügungsgewalt und Eigentumsschutz
Die Geräte bleiben in unserem alleinigen Eigentum. Jede Überlassung der gemieteten Geräte an Dritte - sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich - ist ohne unsere ausdrücklich und schriftlich erklärte Einwilligung unzulässig. In jedem Fall einer vertragswidrigen Überlassung an Dritte sind wir zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und zur Rücknahme der Geräte berechtigt. Von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen in unsere Geräte hat uns der Mieter unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze unseres Eigentums trägt der Mieter. Das gleiche gilt für den Schaden, der uns durch den Ausfall unserer Geräte aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Mieter entsteht.
6. Schäden und Haftung
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestens zu informieren. Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Geräte samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung, und zwar auch für Zufallsschäden. Der Mieter hat die Geräte bei Empfang fachmännisch zu untersuchen. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit eventuelle Mängel nicht bei Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden. Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, es handelt sich um die Beseitigung bei der Übernahme ausdrücklich gerügter Mängel. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes. Von allen während der Mietdauer auftretenden Defekten an den Geräten oder Zubehörteilen, Verlust oder Transportschäden, ist uns in jedem Fall binnen 3 Tagen Mitteilung zu machen. Reparatureingriffe des Mieters sind nicht zulässig. Eine Haftung unsererseits für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte samt Zubehör entstehen, ist ausgeschlossen. Für am Einsatzort entstandene Schäden übernimmt der Vermieter keine Haftung. Soweit es sich nicht um bei Empfangnahme ausdrücklich gerügte Mängel handelt, ist der Mieter bei Störung oder Ausfällen auch weder von der Zahlung des Mietzinses befreit noch zu dessen Minderung berechtigt. Der Mieter verpflichtet sich, für die Dauer der von ihm zu tragenden Reparaturen oder die Wiederbeschaffung bei Totalschaden oder Verlust, Ersatz in Höhe der Mietgebühr zu zahlen. Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, dass diese mängelfrei übergeben wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte eingehend zu überprüfen. Der Vermieter haftet nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund und -höhe.
7. Mietzahlung
Bei Mietern mit Kundenkonto ist die Miete gem. Ziffer 5 der Verkaufs- und Zahlungsbedingungen zahlbar. Ansonsten ist die Miete sofort bei Rückgabe in bar, ohne Abzug, fällig.
III. Gemeinsame Bedingungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist in allen Fällen Düsseldorf.
2. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gemäß Datenschutzgesetz wird darauf verwiesen, dass Daten aus Geschäftsvorgängen in der Datenverarbeitungsanlage des Verkäufers abgespeichert werden.
Düsseldorf, August 2008